Gründungszuschuss

 

Quelle: intertreu.de

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können muss man noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. So steht es überall. Diese 150 Tage wurden uns fast zum Verhängnis.

Man muss den Antrag für den Gründungszuschuss direkt von seinem Betreuer bei der Agentur für Arbeit (AfA) anfordern. Das haben wir getan, auch wenn die Betreuer nicht müde wurden zu betonen, dass unsere Chancen gering sind. Christina hat ein Formular mehr erhalten als ich. Darauf musste sie noch zusätzlich erklären, warum sie für eine Selbstständigkeit geeignet sein soll. Ich habe dieses Formular nicht erhalten und den Antrag deshalb auch ohne abgegeben.

Nun mussten wir noch die Tragfähigkeitsprüfung bestehen. Hat auch ohne Probleme geklappt. Die Stellungname wurde ohne Einschränkungen erteilt.

Bevor man sein Konzept (schriftliche Beschreibung plus Zahlenteil) nun zusammen mit der Stellungnahme zur Tragfähigkeit bei der AfA abgeben kann, muss man zwei (oder drei) weitere Formulare ausfüllen. Auf dem einen muss man begründen, warum man auf den Gründungszuschuss angewiesen ist. Auf dem anderen muss man das genaue Gründungsdatum und die Tätigkeit angeben und einige Fragen beantworten.

Alles zusammen inkl. der Gewerbeanmeldung muss man aufs Amt bringen. Es lebe die Büroktratie!

Quelle: hansestadt-stralsund.de

Nun aber zu den 150 Tagen: Mir wurde gesagt, dass es um die exakten Tage geht. Also 150 Tage vom Auslaufen des Arbeitslosengeldes zurück rechnen. Die Betreuerin hatte sogar ein Tool im System, mit dem sie die Tage berechnen konnte. Aufgrund dieser Aussage haben wir unser Gewerbe angemeldet. Als Christina ihr Antrag abgeben wollte, meinte aber ihre Betreuerin, dass das Datum zu spät sei. Der Restanspruch sei geringer als 150 Tage.

Ich habe mich dann auch bei dieser Betreuerin informiert und habe sogar verstanden, wie die AfA rechnet: Volle Monate werden mit 30 Tage gezählt. Bei uns läuft das Geld am 23. August aus. April bis Juli sind also noch ganze Monate mit Anspruch (4 Monate = 120 Tage). Im August bleiben noch 23 Tage Anspruch. Um auf die 150 Tage zu kommen brauchen wir also noch 7 Tage aus dem März. So kommt man auf eine spätestes Gründungsdatum vom 23. März. Meine Betreuerin hatte gesagt, der 27. März sei das späteste Datum (was falsch war).

Wohlgemerkt muss man den Antrag vor der Gründung bei der AfA abgeben, d.h. wir haben ihn gestern, 21. März, abgegeben.

Nun soll es ca. 3 Wochen dauern bis wir Bescheid kriegen.

Ab gestern sind wir offiziel selbstständig und erhalten also kein Arbeitslosengeld mehr. Ohne Gründungszuschuss müssen wir unser ganzes Gründungskonzept noch einmal grundlegend überdenken…

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